Ablauf der Therapie

Am 1. April 2017 ist eine geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten.

Diese beinhaltet, dass Personen zunächst in eine Sprechstunde kommen. Diese Sprechstunde wird in 25 Minuten Einheiten angeboten und kann bis zu 6x (oder 3x 50 min) in Anspruch genommen werden. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu 10 Sprechstunden á 25 Minuten (oder 5x 50 min) möglich.

Anschließend können bis zu 4 probatorische (lat. (aus)probieren) Sitzungen á 50 Minuten vereinbart werden. Bei Kindern und Jugendlichen sind bis zu 6 probatorische Sitzungen á 50 Minuten möglich.

Wenn anschließend eine Therapie durchgeführt werden soll, kann man zunächst mit einer Kurzzeittherapie beginnen (Kurzzeittherapie I). Eine Therapiestunde dauert generell 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie I beinhaltet 12 Sitzungen. Eine anschließende Verlängerung um weitere 12 Sitzungen ist mit der Kurzzeittherapie II möglich.
Sollte die Therapie nach der Kurzzeittherapie I und II nochmals verlängert werden, wird die Therapie in eine Langzeittherapie mit weiteren 36 Sitzungen umgewandelt.

Bei Kindern und Jugendlichen kommen in der Kurzzeittherapie I und II zu dem oben genannten Stundenkontingent jeweils noch 3 Sitzungen á 50 Minuten für Bezugspersonen hinzu. Bei der Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie erhalten die Bezugspersonen weitere 9 Sitzungen á 50 Minuten.

Alternativ kann auch sofort eine Langzeittherapie mit 60 Sitzungen beantragt werden. Bei Kindern und Jugendlichen kommen noch 15 Sitzungen á 50 Minuten für Bezugspersonen hinzu.

Bei Erwachsenen

Sprechstunde
(6 Sitzungen á 25 Minuten)

Probatorische Sitzungen
(4 Sitzungen á 50 Minuten)

Kurzzeittherapie I und II
(jeweils 12 Sitzungen á 50 Minuten)

ODER

Langzeittherapie
(60 Sitzungen á 50 Minuten)

Bei Kinder und Jugendlichen

Sprechstunde
(10 Sitzungen á 25 Minuten)

Probatorische Sitzungen
(6 Sitzungen á 50 Minuten)

Kurzzeittherapie I und II
(jeweils 12 Sitzungen á 50 Minuten + 3 Sitzungen á 50 Minuten für Bezugspersonen)

ODER

Langzeittherapie
(60 Sitzungen á 50 Minuten + 15 Sitzungen á 50 Minuten für Bezugspersonen)

Kostenübernahme

Die Kosten für die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden generell durch die Krankenkassen ohne vorherige Genehmigung übernommen.
Sollte danach eine Therapie begonnen werden, muss diese, für eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse, zunächst durch diese genehmigt werden.

Bei Privatversicherten lohnt sich eine vorherige Abklärung bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Therapiekosten übernimmt.

Für einen positiven Therapieverlauf sind Pünktlichkeit, zuverlässiges Erscheinen zu Ihren Terminen sowie aktives Mitarbeiten sehr wichtig.